m Fahrdienst gibt es ab 01.09.2024 eine neue Ergänzung als Protokollerklärung zu § 9 Abs. 1 TV-N Berlin: In lebensphasenorientierten Turnusmodellen kann die Arbeitszeit unter 5 Stunden liegen oder die tägliche Arbeitszeit bis zu 9 Stunden verlängert werden – wenn diese Modelle Beschäftigten in bestimmten Lebens-/Berufsphasen eine Wahlmöglichkeit geben.
Wichtig ist die Einordnung:
- Es ist eine freiwillige Wahlmöglichkeit – niemand kann zu 9-Stunden-Diensten oder Schichten unter 5 Stunden gezwungen werden.
- Der Personalrat muss (neben der betroffenen Person) zustimmen; Mitbestimmung bleibt bestehen. Tarifinfo2024_12
- Die Regel-Dienstlänge 8:30 und Mindestdienstlänge 5 Stunden bleiben für reguläre Turnusmodelle bestehen. Solche Abweichungen sind nur dann Thema, wenn Beschäftigte sich aktiv an die Dienststelle wenden und dafür passende Modelle gebaut und mitbestimmt werden (ähnlich „Muttidienste/Sonderdienste“).
- Wenn jemand z. B. erkrankt, ist es Aufgabe/Risiko der Dienststelle, den Dienst tarifkonform umzubauen.
Kurz gesagt: Mehr Flexibilität für einzelne Lebenslagen – aber freiwillig, mitbestimmt und ohne dass tarifliche Ansprüche ausgehebelt werden.
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