Für die Warnstreiktage 29.02.2024 und 01.03.2024 findet die Streikgelderfassung grundsätzlich an den zentralen Streik- und Kundgebungsorten statt.
Do, 29.02.: ab 09:00–13:00 Uhr an der BVG-Hauptverwaltung (Holzmarktstraße 15–17), auf der Straße vor dem Gebäude.
Fr, 01.03.: ab 09:00–12:00 Uhr am Invalidenpark (Nähe Hbf).
Wichtig für Kolleg*innen aus dem Nachtdienst oder wenn am zweiten Streiktag die pünktliche Dienstaufnahme um 14:00 Uhr sonst nicht klappt: In Ausnahmefällen ist die Erfassung auch bei den Streikleitungen an BVG-Liegenschaften möglich (Betriebshöfe/Werkstätten).
Zusatzhinweis für Schichtdienst am 01.03.: Wer nach Wiederaufnahme maximal bis 14:30 Uhr Dienst hätte, soll bei der Erfassung die vollständig ausgefallene Dienstzeit notieren und nach 14:00 Uhr nicht mehr aufnehmen; regulärer Arbeitsbeginn ist dann die nächste Schicht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in der sechsten Verhandlungsrunde konnten sich die Tarifvertragsparteien auf ein Tarifergebnis einigen. Die Tarifkommission empfiehlt die Annahme. In den nächsten Wochen findet eine Mitgliederbefragung statt. Das Tarifergebnis im Überblick UrlaubAb 2027: 31 Tage · Ab 2028: 32 Tage · Ab 2029: 33 Tage.Beschäftigte können ab 2027 jährlich wählen: zusätzliche Urlaubstage oder…
P R E S S E I N F O R M A T I O N Gute Arbeitsbedingungen für einen nachhaltigen Nahverkehr – ver.di-Tarifkommission übergibt Forderungen an die BVG Am heutigen Donnerstag, den 27. November 2025, hat die ver.di-Tarifkommission ihre Forderungen an die Geschäftsführung der BVG und den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV Berlin) übergeben. Die…
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